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Verspätung

Fluggastrechte

By Reisetipps No Comments

Immer mal wieder kommt es vor, dass ein Flug Verspätung hat oder gar annulliert wird. Ich will jetzt nicht groß darauf eingehen, welche Airlines ich für besonders unzuverlässig halte. Die meisten europäischen und amerikanischen Airlines sind empfehlenswert. Wenn man mit den wirklich kleinen Airlines fliegt, die an den Flughäfen nur eine Außenposition haben und deren Schalter in der letzten Ecke untergebracht sind, ist die Gefahr, sich zu verspäten größer, weil die großen Airlines auch in der Reihenfolge des Abfluges immer bevorzugt behandelt werden.

Bei Air France besteht das ganze Jahr über die Gefahr, dass Piloten, Bordpersonal, Bodenpersonal, Sicherheitspersonal oder wer auch immer streiken und zwar ohne wirklichen Vorlauf. Bei der Lufthansa werden die Streiks immer rechtzeitig angekündigt. Dass asiatische Airlines streiken, habe ich bisher noch nie erlebt.

Wer also eine Verspätung von mehr als zwei Stunden hat, egal ob beim Abflug oder beim Umsteigen, dem stehen von der Airline Essens- und Getränkegutscheine als Fluggastrechte zu, die in den Restaurants des Flughafens eingelöst werden können. Man sollte immer gezielt danach fragen, denn diese Gutscheine können im Nachhinein nicht reklamiert werden. Was man bei größeren Verspätungen oder Annullierungen immer auch im Nachhinein tun sollte, ist einen Beschwerdebrief schreiben, oder auch eine Email, je nach Airline. Manche haben sehr gute Online-Beschwerde-Systeme, wo man auf jeden Fall eine Antwort bekommt. Wenn sich die Airline nicht durch höhere Gewalt oder schlechtes Wetter herausreden kann, erhalten die Fluggäste, die sich beschweren meist einen Gutschein oder manchmal auch eine tatsächliche Entschädigung. Diese wird nach der Entfernung des verspäteten oder annullierten Fluges bemessen und kann zwischen 200 und 600 Euro betragen. Schon ein Gutschein über 300 oder 400 Euro ist ja eine willkommene Entschädigung für einen genervt am Flughafen vergeudeten Tag.

Ich rate also jedem, sich immer zu beschweren, wenn es zu Verspätungen von mehr als zwei Stunden kommt. Wer sich nicht beschwert, kann auch nicht mit einer Geste der Wiedergutmachung rechnen. Die Fluggastrechte sind in der europäischen Richtlinie 261/2004 verankert.